Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Fuchs Messebau
Stand: 26. Juni 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Fuchs Messebau Inh. Cengiz Sinan Dogan, Jakob-Kaiser-Straße 6a, 59348 Lüdinghausen (nachfolgend "Fuchs Messebau" oder "wir") und unseren Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Sie").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2.1 Die Präsentation unserer Leistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns zu kontaktieren.
2.2 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung oder Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung annehmen.
2.3 Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind bindend. Ändern sich nach Vertragsschluss die zur Leistungserbringung erforderlichen Kosten wesentlich, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen, sofern sich die Preisänderung auf unvorhersehbare Umstände nach Vertragsschluss zurückführen lässt.
3.1 Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder aus gesonderten schriftlichen Vereinbarungen.
3.2 Wir sind berechtigt, Änderungen an der vereinbarten Leistung vorzunehmen, soweit diese zur vertragsgemäßen Durchführung der Leistung erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Änderungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
3.3 Alle Leistungstermine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht von uns zu vertretender Ereignisse verlängern sich die Fristen angemessen.
4.1 Die von uns erstellten Messestände und -bauten werden nach den vereinbarten Maßen und Spezifikationen erstellt. Geringfügige Maß- und Farbabweichungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen.
4.2 Bei Mietgegenständen bleibt Fuchs Messebau Eigentümer aller vermieteten Gegenstände. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen.
4.3 Die Rückgabe der Mietgegenstände hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sie übernommen wurden, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. Für Beschädigungen, Verlust oder übermäßige Abnutzung haftet der Kunde in voller Höhe.
4.4 Für die Statik und Standsicherheit unserer Standbauten übernehmen wir die Gewähr, sofern die Aufstellung durch unser Fachpersonal erfolgt und keine unbefugten Änderungen vorgenommen werden.
5.1 Die Mietzeit für Möbel und Ausstattungsgegenstände beginnt mit der Anlieferung und endet mit der vereinbarten Abholung.
5.2 Die Übergabe und Rücknahme der Mietgegenstände wird in einem Protokoll dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort zu melden.
5.3 Der Kunde haftet in voller Höhe für Beschädigungen, Verschmutzungen und Verlust der Mietgegenstände. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, Besucher oder höhere Gewalt.
5.4 Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6.2 Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über 5.000,00 Euro sind folgende Zahlungen zu leisten:
6.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.1 Die Gewährleistung für Mängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach der Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.3 Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr und für Verbraucher zwei Jahre ab Übergabe der Leistung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht oder um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Wir haften auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
8.5 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung seiner Veranstaltung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie für die Einholung erforderlicher Genehmigungen allein verantwortlich. Für Schäden, die durch die Nichteinhaltung solcher Bestimmungen entstehen, haften wir nicht.
9.1 Kündigt der Kunde den Vertrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder storniert er den Auftrag, so sind wir berechtigt, folgende pauschale Entschädigung zu berechnen:
9.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
10.1 Bei Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
10.2 An allen von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder für andere Zwecke verwendet werden.
10.3 Werden nach unseren Entwürfen oder sonstigen Vorgaben Objekte vom Kunden oder in seinem Auftrag von Dritten hergestellt, so bedarf dies unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Uns steht in jedem Fall eine angemessene Lizenzgebühr zu.
11.1 Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
11.2 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
11.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fuchs Messebau, Jakob-Kaiser-Straße 6a, 59348 Lüdinghausen, Telefon: +49 1638918702, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
11.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
11.5 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
11.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer Kunden nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten) oder zur Erbringung unserer Leistungen notwendig sind.
11.2 Detaillierte Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Stand: 26. Juni 2023